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   LG Bamberg, 15.03.2024 - 13 O 730/22 UKlaG   

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https://dejure.org/2024,8043
LG Bamberg, 15.03.2024 - 13 O 730/22 UKlaG (https://dejure.org/2024,8043)
LG Bamberg, Entscheidung vom 15.03.2024 - 13 O 730/22 UKlaG (https://dejure.org/2024,8043)
LG Bamberg, Entscheidung vom 15. März 2024 - 13 O 730/22 UKlaG (https://dejure.org/2024,8043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beitragsanpassung, Preiserhöhung, Beitragserhöhung, Geschäftliche Handlung, unangemessene Benachteiligung, Fitneßstudiovertrag, Wiederholungsgefahr, Fitnessstudio, Unterlassungsanspruch, Willenserklärungen, Strafbewehrte ...

  • Verbraucherzentrale Bundesverband PDF

    Vorgehen bei Preiserhöhung in McFIT-Studios unzulässig

  • rewis.io

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beitragsanpassung, Preiserhöhung, Beitragserhöhung, Geschäftliche Handlung, unangemessene Benachteiligung, Fitneßstudiovertrag, Wiederholungsgefahr, Fitnessstudio, Unterlassungsanspruch, Willenserklärungen, Strafbewehrte ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Durchschreiten des Drehkreuzes im Fitnessstudio keine Zustimmung zur Preiserhöhung und als aggressive geschäftliche Handlung nach § 4a UWG wettbewerbswidrig

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Vorgehen bei Preiserhöhung in McFIT-Studios unzulässig

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.2021 - XI ZR 26/20

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung

    Auszug aus LG Bamberg, 15.03.2024 - 13 O 730/22
    Die Vorgehensweise der Beklagten verstößt außerdem gegen gesetzliche Regelungen für allgemeine Geschäftsbedingungen, §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG a.F. i.V.m. §§ 305 Abs. 1, 307 Abs. 1, 311 Abs. 1, 145 ff. BGB (vgl. auch BGH Urteil vom 27.04.2021 - XI ZR 26/20; LG Hannover, Urteil vom 28.11.2022, 13 O 173/22).

    Diese Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung benachteiligt die Kunden der Beklagten unangemessen nach § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, wobei eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders vermutet wird, wenn eine klauselmäßige Abweichung von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung gegeben ist (BGH Urteil vom 27.04.2021 - XI ZR 26/20, Rn. 24 juris).

    Die Vermutung kann widerlegt werden, wenn die Abweichung vom gesetzlichen Leitbild auf Grundlage einer umfassenden Interessenabwägung sachlich gerechtfertigt und der gesetzliche Schutzzweck auf andere Weise sichergestellt ist (BGH Urteil vom 27.04.2021 - XI ZR 26/20, Rn. 24 juris).

    verwiesen (vgl. auch BGH Urteil vom 27.04.2021 - XI ZR 26/20, Rn. 26 juris).

  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13

    Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht

    Auszug aus LG Bamberg, 15.03.2024 - 13 O 730/22
    Ist es zu einem Wettbewerbsverstoß gekommen, besteht eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr (BGH, Urteil vom 11.06.2015 - I ZR 226/13).
  • BGH, 09.04.2014 - VIII ZR 404/12

    AGB-Kontrollklage gegen eine Kraftfahrzeugleasinggesellschaft: Abgrenzung

    Auszug aus LG Bamberg, 15.03.2024 - 13 O 730/22
    Eine Vertragsbedingung liegt demnach vor, wenn ein allgemeiner Hinweis nach seinem objektiven Wortlaut bei den Empfängern den Eindruck hervorruft, es solle damit der Inhalt eines vertraglichen oder vorvertraglichen Rechtsverhältnisses bestimmt werden, wobei auf den rechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden und die dabei typischerweise gegebenen Verhältnisse abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 09.04.2014 - VIII ZR 404/12, Rn. 23 f.).
  • LG Hannover, 28.11.2022 - 13 O 173/22

    Unterlassungverfügung gegenüber einer Bank bzgl. der Verwendung von

    Auszug aus LG Bamberg, 15.03.2024 - 13 O 730/22
    Die Vorgehensweise der Beklagten verstößt außerdem gegen gesetzliche Regelungen für allgemeine Geschäftsbedingungen, §§ 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 Nr. 1 UKlaG a.F. i.V.m. §§ 305 Abs. 1, 307 Abs. 1, 311 Abs. 1, 145 ff. BGB (vgl. auch BGH Urteil vom 27.04.2021 - XI ZR 26/20; LG Hannover, Urteil vom 28.11.2022, 13 O 173/22).
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